Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Werthmann Transport GmbH betreibt auf dem Grundstück Flurnummer 23276 der Gemarkung Wiesenfeld eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrott nach Nr. 8.12.3.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die Werthmann Transport GmbH plant künftig zusätzlich zu den bereits genehmigten Abfällen die folgenden fünf metallhaltigen Mischstoffe zeitweilig zu lagern und diese zur weiteren Verwertung zu behandeln (Trennung Metall – Mineralik mittels Magnet): AVV-Abfallschlüssel (Abfallbezeichnung nach AVV, Lagern „L“ / Behandeln „B“) 10 09 03 (Ofenschlacke, L, B) 10 09 08 (Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 (gefährliche Stoffe enthalten) fallen, L, B) 12 01 01 (Eisenfeil- und drehspäne, L, B) 12 01 02 (Eisenstaub und -teilchen, L, B) 12 01 17 (Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 (gefährliche Stoffe enthalten) fallen, L, B) Es ist nicht vorgesehen mehrere Abfallarten (AVV-Nummern) zeitgleich auf dem Betriebsgrundstück zu lagern. Mit der geplanten Änderung werden auch sonstige Betriebsparameter nicht geändert (z. B. Betriebszeiten, LKW-Verkehr). Die Lager- und Fahrflächen bleiben gleich. Die bislang genehmigte Lagerkapazität von maximal 1.000 t in Summe für beide Abfalllager soll auch mit der geplanten Änderung weiterhin nicht überschritten werden. Durch den zusätzlichen Abfallbehandlungsvorgang (Trennung Metall – Mineralik mittels Magnet) wird von einer deutlich niedrigeren Durchsatzleistung als bisher ausgegangen (bislang maxi-mal 15.000 t/a möglich, künftig auf 7.500 t/a begrenzt). Mit dem bereits für die Verladung vorhandenen Magneten werden künftig > 10 t/d Abfall getrennt. Hierzu wird dieser an den bereits vorhandenen Verladebagger angehängt. Die Firma Werthmann Transport GmbH geht von einem Baggereinsatz in Höhe von ca. 2 h/d für die Trennung der Abfälle aus. Die Lagerung und Behandlung der neuen Abfälle soll, wie die bisherige Lagerung, in der bereits vorhandenen Halle im Südosten des Betriebsgrundstückes erfolgen. Hierfür ist keine bauliche Änderung erforderlich. Die Halle ist dreiseitig geschlossen und lediglich an der kurzen Seite nach Nordwesten hin geöffnet. Mit Schreiben vom 11.03.2019 hat die Firma Werthmann Transport GmbH die Erteilung der erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BImSchG i. V. m. Nrn. 8.11.2.4, 8.12.2 und 8.12.3.2 des Anhanges 1 der 4. BImSchV beantragt. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c des Anhanges 1 der 4. BImSchV zu „V“ ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Main-Spessart
Untere Immissionsschutzbehörde
Marktplatz 8
97753
Karlstadt
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lramsp.de |
Telefon: | +49 9353 793-0 |
Fax: | +49 9353 793-7900 |
URL: | http://www.main-spessart.de |
Datum der Entscheidung
07.08.2019