Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Münster, Rösnerstr. 10, 48155 Münster, hat am 15.11.2022 bei der Bezirksregierung Münster (BR MS) einen Antrag zur Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gestellt. Für die Durchführung dieses Verfahrens ist die BR MS nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 und Anhang I der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) zuständig. Der Antrag auf Plangenehmigung betrifft Änderungen der Zentraldeponie Münster II, Zum Heidehof 81, 48157 Münster als Siedlungsabfalldeponie der Deponieklasse II, welche von den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster (AWM) betrieben wird. Die Zentraldeponie Münster II wurde mit dem abschließenden Planfeststellungsbeschluss vom 22.01.1979 durch die Bezirksregierung Münster genehmigt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik (PV) – Anlage auf der 2008 rekultivierten Ostböschung der Zentraldeponie Münster II (ZDM II) mit ca. 750 kW Leistung. Dabei handelt es sich prinzipiell um eine Erweiterung der in 2010 auf der Südböschung in Betrieb genommenen 100 kW PV-Anlage.

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Münster
Dezernat 52– Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz einschl. anlagenbezogener Umweltschutz

Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 (0)251 411-0
Fax: +49 (0)251 411-2525
URL: https://www.bezreg-muenster.de

Datum der Entscheidung

07.03.2023