Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Planfeststellungsbeschluss betrifft die Errichtung und den Betrieb einer Erdgashochdruckleitung durch die Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co. KG (GKL). Die Regierung von Schwaben hat mit Bescheid vom 04.12.2018 die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Gasturbinenkraftwerks Leipheim auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 369/49 und 369/55 Gemarkung Bubesheim erteilt. Das Gasturbinenkraftwerk Leipheim soll als besonderes netztechnisches Betriebsmittel betrieben werden, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten. Für den Betrieb des Kraftwerks ist es erforderlich, dieses an das bestehende Ferngashochdruckleitungsnetz anzuschließen. Das Vorhaben beginnt am Standort des Gasturbinenkraftwerks im westlichen Teil der Fl.-Nr. 1764/17 Gemarkung Leipheim (Übergabepunkt). Nach Querung einer noch zu realisierenden Straße auf dem Kraftwerksgelände verläuft die mit einer Gesamtlänge von ca. 6,2 km geplante Erdgasleitung parallel zu dieser Straße nach Osten. In diesem Bereich soll eine Molchstation errichtet werden. Anschließend führt die Leitung zusammen mit der ebenfalls zur Genehmigung beantragten 380-kV-Erdkabelanschlussleitung des Gasturbinenkraftwerks in südlicher Richtung bis zur Kreisstraße GZ 4, die mittels eines HD-Bohrverfahrens gequert wird. In Parallelführung mit der Stromleitung folgt sie der Kreisstraße in östlicher Richtung, bis sie auf die bestehende Leitung Aalen – Unterpfaffenhofen der Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH (FBG) trifft. Nach deren Querung in offener Bauweise führt sie, weiterhin gebündelt mit der geplanten Erdkabelleitung, auf der östlichen Seite der Produktenpipeline der FBG auf landwirtschaftlich genutzten Flächen südwärts bis zur BAB 8. Diese quert sie mittels eines HD-Bohr-Pressverfahrens annähernd rechtwinklig. Anschließend kreuzt sie bepflanzte Ausgleichsflächen und eine Wiesenfläche, die zum Bubesheimer Bach hinunterführt. Dieser wird in offener Bauweise gequert. Nach Durchörterung der Staatsstraße ST 2020 in einem geschlossenen HD-Bohr-Pressverfahren verläuft die Gasleitung immer noch parallel mit der geplanten 380-kV-Stromleitung und der Produktenleitung der FBG, welche nachfolgend gekreuzt werden, entlang eines ebenfalls gekreuzten Wirtschaftswegs südwärts auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Vor dem Erreichen der Kreisstraße GZ 5 endet die Parallelführung mit der geplanten 380-kV-Erdkabelanschlussleitung im Bereich der im Verfahren zur Genehmigung des Stromanschlusses des Gasturbinenkraftwerks Leipheim beantragten Schaltanlage auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 1748, 1749 und 1750, Gemarkung Bubesheim. Die verfahrensgegenständliche Erdgashochdruckleitung folgt weiterhin dem Wirtschaftsweg parallel in einem Abstand von ca. 8,4 m südwärts bis zur Kreisstraße GZ 5. Diese quert sie in geschlossener Bauweise mittels eines Bohr-Pressverfahrens. Nördlich der GZ 5 ist auf dem Flurstück 1245 Gemarkung Großkötz die Errichtung des Rohrlagerplatzes geplant. Nach Querung der GZ 5 folgt die beantragte Gasleitung zusammen mit der FBG einem Wirtschaftsweg südwärts über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Bereich der Kreuzung mit der bayernets GmbH Leitung UA DN 400, PN 67,5 verlässt sie die Parallelführung mit der FBG, folgt jedoch dem Wirtschaftsweg weiter südwärts bis zum Anbindepunkt an die CEL-Gashochdruckleitung (DN 450, PN60) der bayernets GmbH. Der Anschluss an die CEL-Gashochdruckleitung erfolgt südlich der 110-kV-Freileitung der Lechwerke Vertrieb GmbH und nördlich der Ortslage Rieden an der Kötz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 666 Gemarkung Rieden an der Kötz. Am Anschlusspunkt soll eine Molchstation errichtet werden. Die Planfeststellung umfasst folgende Maßnahmen: - Errichtung und Betrieb einer Gashochdruckleitung zum Transport von Erdgas mit einem Leitungsdurchmesser DN 500 (508 mm) und einem maximal zulässigen Betriebsdruck von PN 70 bar; Mitverlegt werden die für den sicheren Leitungsbetrieb erforderlichen Steuer- und Kommunikationskabel (Lichtwellenleiter) incl. Leerrohr; Rohrüberdeckung 1,50 m (Rohrgraben mit einer Tiefe von 2,0 m bis 2,5 m); Für den Bau der Erdgasleitung wird temporär ein Regelarbeitsstreifen von 22,5 m Breite benötigt, in Waldbereichen 17,0 m. Der dauerhaft erforderliche Schutzbereich für die Leitung beträgt 10,0 m (5,0 m beiderseits der Rohrachse), dabei beläuft sich der baumfrei zu haltende Streifen auf 5,5 m (2,5 m beiderseits der Rohraußenkante); Kathodischer Korrosionsschutz; Kennzeichnung der Leitung an der Erdoberfläche durch gelbe Markierungspfähle mit Hinweistafeln - Errichtung und Betrieb einer Molchstation auf Fl.-Nr. 1764/17 Gemarkung Leipheim (Flächenbedarf ca. 350 m²) incl. Abzweigarmaturenstation, Zu-fahrt und Umzäunung - Errichtung und Betrieb einer Molchstation auf Fl.-Nr. 666 Gemarkung Rieden an der Kötz (Flächenbedarf ca. 1.000 m²) incl. Abzweigarmaturenstation, Zufahrt und Umzäunung - Temporäre Einrichtung eines Rohrlagerplatzes während der Durchführung der Baumaßnahme auf Fl.-Nr. 1245 Gemarkung Großkötz (Flächenbedarf ca. 1.650 m²).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152
Augsburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-schw.bayern.de |
Telefon: | +49 821 327-01 |
Fax: | +49 821 327-2289 |
URL: | http://www.regierung.schwaben.bayern.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
28.06.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
08.11.2018
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
14.05.2018 - 13.06.2018