Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Tübingen
LRA Alb-Donau-Kreis
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung

Hauptstraße 25
89584 Ehingen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: flurneuordnung@alb-donau-kreis.de
Telefon: 07391 779-2500
Fax: 07391 779-2600
URL: http://www.alb-donau-kreis.de

Datum der Entscheidung

10.04.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Öffentliche Bekanntmachung über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht ( 3796_ÖBK_P2_Nichtbestehen_UVP-Pflicht-gez.pdf )
Wege- und Gewässerplan - Planänderung 2 ( verfahren.xhtml?vfa=3796 )