Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Natursteinwerke im Nordschwarzwald NSN GmbH & Co. KG, Brettener Straße 80, 75417 Mühlacker-Enzberg (kurz: NSN) beabsichtigt, ihren bestehenden, unter Verwendung von Sprengstoffen betriebenen, insgesamt ca. 26,7 ha großen und davon auf ca. 3 ha bereits vollständig rekultivierten Muschelkalk-Steinbruch an der Brettener Straße auf Gemarkung Enzberg, Stadt Mühlacker, in ostnordöstlicher Richtung auf den Flurstücken 2517-2520, 2522-2528, 2606-2612, 2614-2618 und 2662-2673 (jeweils vollständig) sowie 2505, 2515, 2613, 2659 und 2795 (jeweils teilweise) um ca. 5 ha bzw. um ca. 5,7 ha (Flächenbedarf incl. Abstandsflächen und Ersatzwegen) zu erweitern, was bei vorgesehenen Abbautiefen von ca. 53 m im Norden bis ca. 85 m im Südosten, einem Gesamtabbauvolumen von ca. 3 Mio. m³, Rohstoffmächtigkeiten von im Mittel ca. 50 m, einem Kalksteinvolumen von ca. 2 Mio. m³ und einer Abbaurate von ca. 250.000 m³/a einer Folgelaufzeit bzgl. der Rohstoffproduktion von ca. 8 Jahren entspricht. Mit der noch vorhandenen bzw. bereits genehmigten Abbaureserve, die einen Abbauzeitraum von ca. 4 Jahren sicherstellt, ergibt sich somit in der Summe aus heutiger Sicht (diesseits der Brettener Straße) eine Restabbaudauer von ca. 12 Jahren. Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise, d.h. mit dem Abbau einhergehende weitgehende Wiederverfüllung und Rekultivierung des gesamten Abbaugeländes mit Bodenmaterial im Wesentlichen bis zur ursprünglichen Geländetopographie (Wiederherstellung des Landschaftsbildes) mit dem Ziel einer landwirtschaftlichen Folgenutzung, wofür ein Zeitbedarf von zusätzlich ca. 15-20 Jahren anzusetzen ist. Die Restlaufzeit in Bezug auf die ca. 3 ha umfassende Kernbetriebsfläche mit dem darauf befindlichen Schotterwerk und Außenlager ist derzeit nicht abzuschätzen. Der Beginn der Abbauarbeiten auf der Erweiterungsfläche ist zeitnah ab Erteilung der Genehmigung geplant. Für die Ableitung bzw. die Einleitung des auf dem Betriebsgelände anfallenden, überschüssigen und in Absetzbecken im Bereich des Steinbruchtiefsten gefassten Oberflächenwassers mit einer max. Ableitungsmenge von 10 l/s über den Straßengraben entlang der L 1173 zum sog. „Schlupfgraben“ strebt NSN die Neuerteilung der im Jahr 2003 bis zum 31.12.2018 befristet erteilten wasserrechtliche Erlaubnis an. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach den §§ 4, 6, 10 und 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V. mit den §§ 1 und 2 sowie Anhang 1 Nr. 2.1.1 (Verfahrensart „G“) der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die für die Durchführung des Änderungsgenehmigungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Immissionsschutzbehörde ist das Landratsamt Enzkreis. Die NSN hat beim Landratsamt Enzkreis am 27.12.2018 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG für das Vorhaben beantragt, was öffentlich bekannt gemacht wird. Aufgrund von § 2 Abs. 1 Nr. 1a der 4. BImSchV ist ein förmliches Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen des § 10 BImSchG und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) durchzuführen. Die Öffentlichkeit ist dabei nach Maßgabe des § 10 Abs. 3, 4, 6 bis 8 sowie der §§ 8 bis 10 und 12 ff der 9. BImSchV zu beteiligen. Für das Änderungsvorhaben ist nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V. mit Nr. 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, was gemäß § 5 Abs. 1 UVPG festgestellt wurde. Die UVP ist nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Mit dem Antrag vom 27.12.2018 und den diesen beigefügten Unterlagen wurde gem. § 4e und der Anlage zu § 4e der 9. BImSchV daher auch ein unter Berücksichtigung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen erstellter Bericht zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1a der 9. BImSchV genannten Schutzgüter vorgelegt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Karlsruhe
LRA Enzkreis
Landratsamt Enzkreis - Umweltamt
Östliche Karl-Friedrich-Straße 58
75175
Pforzheim
Postfach 10 10 80
75110 Pforzheim
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | umweltschutzamt@enzkreis.de |
Telefon: | (07231) 308-9451 |
Fax: | (07231) 308-9656 |
URL: | https://www.enzkreis.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
27.06.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
06.06.2019 - 06.06.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
05.02.2019 - 04.03.2019