Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“, mit dem Sitz in 19230 Toddin, Dorfstraße 1, beabsichtigt die „ Renaturierung der Boize oberhalb der BAB A24“, mit dem Ziel eines naturnahen Gewässerverlaufes und der Durchgängigkeit mit folgenden Maßnahmen: Maßnahme 1: Umbau Wehr Valluhn / Herstellung eines Umgehungsgerinnes Maßnahme 2: Rückbau Wehr Schadeland / Herstellung einer Sohlgleite Maßnahme 3: 5 großräumige Gewässerverlegungen mit mäandrierenden Gewässerverlauf Maßnahme 4: 20 kleinräumige Gewässerverschwenkungen zur Initiierung eigendynamischer Entwicklung Maßnahme 5: Strukturverbessernde Maßnahmen Maßnahme 6: Beschattung Dieses stellt eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers und seiner Ufer dar. Der Wasser- und Bodenverband hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke 1 Valluhn 1 209/2 2 Schadeland 2 60 3-6 Valluhn 1 49/2,49/3,59,60,66-70,105,106, 109,110,111/4,113/1,114/1, 115/1,202,203,209/2 Schadeland 1 86/1,87/1,87/2,137/2,137/3, 140,141,156,157,161,162 Schadeland 2 60-82 Zarrentin 9 59-66,70,107,113,114,115,120, 122,123 Testorf 1 125,129,130,131,147 Boize 2 42/2,45/3 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Baudenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Die im Vorhabengebiet befindenden Bodendenkmale werden durch eine fachgerechte Dokumentation und Bergung des betroffenen Bereiches, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, sichergestellt. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Die Ausführungen zum Bodenmanagement wurden hinreichend ausgearbeitet. Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen, Schadverdichtung, Verunreinigung von Boden und Gewässer sowie zur Minimierung der in Anspruch genommenen Flächen und das Vorgehen zur geplanten Verfüllung des ehemaligen Flussbettes wurden getroffen. Gemäß der Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V vom 25.03.2011 stellen Maßnahmen im Sinne §§ 82 und 83 des WHG (Maßnahmen der Maßnahmenprogramme der WRRL) keine Eingriffe im Sinne §14 BNatSchG dar und sind daher nicht auszugleichen. Das Vorhaben liegt im LSG „Schaalseelandschaft“. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan / Artenschutzfachbeitrag hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung (von September bis März) ausgeschlossen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP)
19092
Schwerin
Postfach 160220
160220 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-lup.de |
Datum der Entscheidung
29.01.2018