Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fischer Weilheim GmbH hat für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage sowohl zur biologischen und physikalischen Behandlung von Boden und mineralischen Abfällen als auch zur Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen auf dem Betriebsgelände Carl-Benz-Straße 33 in Weilheim a. d. Teck, Flurstück Nr. 9269/4 die immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung mit Beteiligung der Öffentlichkeit nach den §§ 4 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Auf diesem Betriebsgelände ist bereits der „Anlagenteil III – Außenbereich zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen“ errichtet und vom LRA Esslingen mit einer Lagermenge an gefährlichen Abfällen von 49 t am 30.09.2004, letztmalig geändert am 09.04.2018, genehmigt worden. Dieser bestehende Anlagenteil 3 liegt im südwestlichen Bereich des Betriebsgeländes und soll am jetzigen Anlagenstandort aufgelöst und vollständig in den neu geplanten Anlagenteil überführt bzw. integriert werden. Entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1 Nr. 8.3.1 ist die Errichtung und der Betrieb einer Neuanlage zur biologischen Behandlung von gefährlichen Abfällen UVP-pflichtig. Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden die sich durch die Planung ergebenden Veränderungen der Umwelt im festzulegenden Untersuchungsgebiet untersucht. Ein sogenannter UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21
70565
Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rps.bwl.de |
Telefon: | 0711 904-0 |
Fax: | 0711 904-11190 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
19.08.2021
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
08.02.2021 - 19.02.2021
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
26.10.2020 - 26.11.2020