Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde vom 29.09.2021 die Gemeinde Groß Krams über Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, beabsichtigt die „Umlegung des LV 68/001/1 in Groß Krams im Rahmen des Radwegebaus B5“. Aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustandes der bis-herigen Rohrleitung wird der LV 68/001/1 auf der gegenüberliegenden Straßenseite als offener Graben gestaltet. Für die Umlegung des Gewässers hat die Gemeinde Groß Krams über das Straßenbauamt Schwerin einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Gemarkung Flur Flurstücke Groß Krams 2 126/2, 225, 226, 228/1 Groß Krams 3 18, 23/2 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 aufgeführten Kriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Bau- und Bodendenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Es befindet sich keine Trinkwasserschutzzone im Vorhabengebiet. Bodenveränderungen, Schadverdichtung sowie Verunreinigung von Boden und Gewässer sind nicht zu erwarten. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hergestellt. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Ziffer 2a des Landeswassergesetzes (LWaG) erteilen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP)
19092
Schwerin
Postfach 160220
160220 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-lup.de |
Datum der Entscheidung
29.09.2021