Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine einfache Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Die Änderung Nachtrag Nr.IX umfasst im Wesentlichen geringfügige Anpassungen hinsichtlich Ausbaustandard von Wegen sowie bodenverbessernde Maßnahmen. Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert. Die Feststellung der UVP-Pflicht (Vorprüfung) gemäß § 7 UVPG, die Artenschutz-Vorprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie die Natura 2000-Vorprüfung lassen keine erheblichen Beeinträchtigungen erwarten. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und soweit erforderlich die betroffenen Träger öffentlicher Belange, betroffene Rechtsinhaber und anerkannte Naturschutzvereine haben der Änderung zugestimmt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart
LRA Schwäbisch Hall
Amt für Flurneuordnung und Vermessung
Münzstraße 1
74523
Schwäbisch Hall
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | flurneuordnung.vermessung@lrasha.de |
Telefon: | 07951/492-5500 (Zentrale) |
Fax: | 07951/492-5580 |
URL: | https://www.lrasha.de |
Datum der Entscheidung
10.01.2025