Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Mitterskirchen bezieht derzeit aus dem Brunnen B1 Atzberg ihr gesamtes Trink- und Brauchwasser für den Gemeindebereich. Der Tiefbrunnen weist Sanierungsbedarf auf. Mit Bescheid des Landratsamtes Rottal-Inn vom 05.06.2024 wird der Gemeinde Mitterskirchen die widerrufliche beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 15 BayWG zur Benutzung des Grundwassers erteilt. Die Erlaubnis gewährt die stets widerrufliche Befugnis auf dem Grundstück Fl.-Nr. 200, Gemarkung und Gemeinde Mitterskirchen insgesamt bis zu maximal 120.000 m³/ Jahr Grundwasser aus dem Brunnen B 1 Atzberg zu entnehmen. Während der Bescheidslaufzeit sind vom Antragsteller Maßnahmen zum Errichtung eines neuen Brunnens (Versuchsbohrung, Messstellenkonzept, Hauptbohrung) umzusetzen. Anschließend ist in einem separaten wasserrechtlichen Verfahren die langfristige Erlaubnis für die Grundwasserentnahme aus dem neuen Brunnen, inkl. Unterlagen zur Ausweisung des Schutzgebiets, zu regeln.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Rottal-Inn

Ringstr. 4
84347 Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@rottal-inn.de
Telefon: +49 8561 20-0
Fax: +49 8561 20-130
URL: http://www.rottal-inn.de

Datum der Entscheidung

05.06.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Av für Negativ-Feststellung UVP Gemeinde Mitterskirchen ( Av für Negativ-Feststellung UVP Gemeinde Mitterskirchen.docx )