Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Mitterskirchen bezieht derzeit aus dem Brunnen B1 Atzberg ihr gesamtes Trink- und Brauchwasser für den Gemeindebereich. Der Tiefbrunnen weist Sanierungsbedarf auf. Mit Bescheid des Landratsamtes Rottal-Inn vom 05.06.2024 wird der Gemeinde Mitterskirchen die widerrufliche beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 15 BayWG zur Benutzung des Grundwassers erteilt. Die Erlaubnis gewährt die stets widerrufliche Befugnis auf dem Grundstück Fl.-Nr. 200, Gemarkung und Gemeinde Mitterskirchen insgesamt bis zu maximal 120.000 m³/ Jahr Grundwasser aus dem Brunnen B 1 Atzberg zu entnehmen. Während der Bescheidslaufzeit sind vom Antragsteller Maßnahmen zum Errichtung eines neuen Brunnens (Versuchsbohrung, Messstellenkonzept, Hauptbohrung) umzusetzen. Anschließend ist in einem separaten wasserrechtlichen Verfahren die langfristige Erlaubnis für die Grundwasserentnahme aus dem neuen Brunnen, inkl. Unterlagen zur Ausweisung des Schutzgebiets, zu regeln.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstr. 4
84347
Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rottal-inn.de |
Telefon: | +49 8561 20-0 |
Fax: | +49 8561 20-130 |
URL: | http://www.rottal-inn.de |
Datum der Entscheidung
05.06.2024