Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Wagner Biogas GbR, 84088 Neufahrn i. NB, betreibt auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 621/1 u. 662 der Gemarkung Hebramsdorf, Gemeinde Neufahrn i. NB, eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Biogasanlage. Am 23.12.2019 ging beim Landratsamt Landshut ein Antrag vom 14.12.2019 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung nach § 16 BImSchG ein. Beantragt wurde die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage (Gesamtleistung 2.401 kW FWL) durch Errichtung und Betrieb einer (Geflügel-)Festmistlagerhalle, eines offenen Kombilagerbehälters zur wechselnden Zwischenlagerung von Silage und Gärrest, eines Rückhalteerdbeckens für Havariefälle sowie Verlegung des Versickerungsbeckens für sauberes Niederschlagswasser. Die Einsatzstoffmenge verringert sich auf auf 25,5 t/d. Nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 u. Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den Nrn. 1.2.2.2 u. 8.6.1.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung zur UVP durchzuführen. Die Prüfung ergab, dass keine UVP-Pflicht besteht, da Beeinträchtigungen der nach Anhang 2 zum UVPG zu prüfenden Schutzgüter nicht zu befürchten sind. Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG erging mit Datum vom 08.07.2020.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Landshut
SG 43 - Umwelt- und Immissionsschutz
Veldener Straße 15
84036
Landshut
Bayern
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@landkreis-landshut.de |
Telefon: | +49 871 408-0 |
Fax: | +49 871 408-1001 |
URL: | http://www.landkreis-landshut.de |
Datum der Entscheidung
08.07.2020