Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit dem Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 19.02.1993, Az.: 43-642-11, zuletzt geändert mit dem Bescheid vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, wurde dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe, Leutnerstraße 26, 94315 Straubing, die Bewilligung zur Entnahme, Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser auf den Grund-stücken Flur Nrn. 1374/1, 1413/1 und 1350/1, Gemarkung und Gemeinde Hunderdorf, aus insgesamt 3 Tiefbrunnen erteilt. Die bewilligten Gewässerbenutzungen dienen der Trinkwasserversorgung im Versorgungsge-biet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe. Die Bewilligung war ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristet und wurde mit dem Bescheid vom 18.12.2020, Az.: 21-6421/11, übergangsweise als beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 BayWG bis zum 31.12.2023 befristet. Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurde mit der Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 19.02.1993 ein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 8 des Landkreises Straubing-Bogen vom 03.03.1993). Mit dem Schreiben vom 31.10.2023 beantragte der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe eine nochmalige vorübergehende Befristung der Erlaubnis für die Entnahme, Zutageförderung und Ableitung von Grundwasser aus 3 Tiefbrunnen (Brunnen I, II a und III a) auf den Grundstücken Flur Nrn. 1374/1, 1413/1 und 1350/1, Gemarkung und Gemeinde Hunderdorf, bis zum 31.12.2026, weil die für das wasserrechtliche Gestattungs-verfahren erforderlichen Antragsunterlagen immer noch nicht vorliegen. Das Sachverständi-genbüro für Grundwasser Anders & Raum ist mit der Erstellung der Antragsunterlagen beauftragt. Gemäß telefonischer Rücksprache mit dem Sachverständigenbüro für Grundwasser Anders & Raum kann mit der Vorlage der Antragsunterlagen bis Ende des Jahres 2023 ge-rechnet werden. Sobald die prüffähigen, vollständigen Antragsunterlagen dem Landratsamt Straubing-Bogen vorliegen, kann das neue wasserrechtliche Gestattungsverfahren durchgeführt werden. Entnommen werden sollen weiterhin: Brunnen I 4,5 l/s, bis zu max. 195,0 m³/d und bis zu max. 71.000 m³/a Brunnen II a 10,0 l/s, bis zu max. 433,0 m³/d und bis zu max. 137.000 m³/a Brunnen III a 10,0 l/s, bis zu max. 433,0 m³/d und bis zu max. 137.000 m³/a. Insgesamt sollen aus den Tiefbrunnen I, II a und III a bis zu max. 24,5 l/s und bis zu max. 345.000 m³/a Grundwasser entnommen bzw. zutagegeleitet werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Straubing-Bogen
Roth, Uwe, Herr

Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Bayern
Deutschland

E-Mail: roth.uwe@landkreis-straubing-bogen.de
Telefon: +49 9421 973-267
Fax: +49 9421 973-416
URL: http://www.landkreis-straubing-bogen.de

Datum der Entscheidung

22.04.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP ( Bekanntmachung UVP.docx )