Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Kruft ist die Errichtung und der Betrieb von 4 Windenergie-anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie geplant. Die vorgesehenen Standorte liegen in der Gemarkung Kruft, Flur 35, Flurstücke 17, 47, 48 sowie Flur 36, Flurstücke 70, 71, 72. Zu den mit Schreiben vom 14.04.2021 vorgelegten Antragsunterlagen wurden am 16.02.2022 und am 12.05.2022 jeweils Nachträge vorgelegt. Die 4 Windenergieanlagen vom Typ Siemens Gamesa SG 6.0-170 haben einen Rotordurch-messer von 170 m und eine Nabenhöhe von 165 m (Gesamthöhe etwa 250 m). Bei einer Nennleistung von 6,2 MW je Anlage wird eine elektrische Nennleistung von insgesamt 24,8 MW im Windpark installiert. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind neben den Wind-energieanlagen selbst die Fundamente, die Kranstellflächen, die interne Zuwegung, die internen Kabeltrassen sowie die Montage- und Lagerflächen. Die für den Windpark vorgesehenen Flächen liegen westlich der Ortsgemeinde Kruft, südlich und nördlich der A 61 und nördlich der B 256 im Außenbereich der Ortsgemeinde Kruft. Der Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ (19. Änderung des Flächennutzungsplanes) der Ver-bandsgemeinde Pellenz befindet sich derzeit in Aufstellung. Der derzeitige Entwurf (Stand: No-vember 2020) stellt für die beplante Fläche eine Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen dar. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Anlagen richtet sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Die WEA haben untereinander einen Abstand zwischen 471 und 826 m. Der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung beträgt ca. 990 m (Schlehenhof), zu den nächsten Sied-lungsbereichen in Kruft und Mendig betragen die Abstände mindestens ca. 1.296 m bzw. 1.976 m. Die zwei nördlichen WEA befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Rhein-Ahr-Eifel“. Zudem befinden sich die kleineren Landschaftsschutzgebiete „Banner Wiesen“, „Plaidter Hummerich“ und „Burgruine Wernerseck“ in der Nähe. Das Naturschutzgebiet „Laacher See“ befindet sich in einem Umkreis von 500 m. Im Umfeld um die Anlagen liegen die FFH-Gebiete „NSG Laacher See“ und „Unterirdische stillgelegte Basaltgruben Mayen und Niedermendig“. Die Vogelschutzgebiete „Unteres Mittelrheingebiet“ und „Laacher See“ befinden sich in der nä-heren Umgebung. Gemäß Entscheidung der SGD Nord als Obere Landesplanungsbehörde vom 12.01.2023 wird kein separates Raumordnungsverfahren durchgeführt. Die Vereinbarkeit des geplanten Bau-vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung (Prüfung der Raumverträglichkeit) wird als integraler Bestandteil des immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft. Die Erschließung des Windparks erfolgt über die Autobahn A 61 – Abfahrt Nr. 34 „Mendig“ und die Kreisstraße K 53 sowie im Anschluss größtenteils über bereits bestehende landwirtschaftli-che Wege, deren Ausbau auf eine befahrbare Breite noch erfolgen wird.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Mayen-Koblenz Immissionsschutz
Bahnhofstr. 9
56068
Koblenz
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kvmyk.de |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
26.07.2023 - 26.07.2023
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.04.2023 - 02.05.2023