Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die WEWA Windkraft 1 GmbH & Co. KG, An der Grotte 17, 33181 Bad Wünnenberg, beantragt gem. § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-138 EP3 E2 in Bad Wünnenberg, Gemarkung Wünnenberg, Flur 3, Flurstücke 136 und 142. Die Windenergieanlage hat die folgenden technischen Merkmale: Typ Enercon E-138 EP3 E2 Leistung 4.200 kW Nabenhöhe 130,8 m Rotordurchmesser 138,25 m Gesamthöhe 199,93 m Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem ausgelegten Antrag und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden. Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 4 BImSchG. Die Anlage ist im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist der Kreis Paderborn zuständig. Die UVP-Pflicht wurde gemäß § 5 i.V.m. § 9 UVPG mit Vorprüfung vom 22.07.2020 festgestellt. Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BIm-SchV) und § 19 UVPG wird das Vorhaben hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Paderborn
Untere Immissionsschutzbehörde
Aldegreverstraße 10 – 14
33102
Paderborn
Nordrhein-Westfalen
E-Mail: | fb66@kreis-paderborn.de |
Telefon: | 05251-308-6661 |
Fax: | 05251-308-6699 |
URL: | https://www.kreis-paderborn.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
30.03.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
27.01.2021 - 27.01.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
27.01.2021 - 27.01.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
15.10.2020 - 16.10.2020