Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma KRO - Kiesgruben Rekultivierung Oberbayern GmbH plant die Erweiterung des Kiesabbauvorhabens auf den o.g. Grundstücken des Rothschwaiger Forsts. Die Firma Kiesgrubenrekultivierung Oberbayern GmbH hat mit den Planunterlagen vom 08.04.2020 am 12.05.2020 eine abgrabungsrechtlichen Genehmigung mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung auf den vorbezeichneten Grundstücken beantragt. Die Antragsunterlagen wurden am 02.06.2020 ergänzt. Zudem wurden am 10.06.2020 Angaben zum Fahrverkehr sowie zu den Immissionen gemacht. Das im Norden bestehende genehmigte Abbaugebiet (Fl.-Nrn. 1235, 1236,1236/2, 1237, 1238, 1238/2, 1238/4, 1239, 1240/2, 1240/1, 1241, 1242, 1243/1, 1244/1 Gemarkung Puch) für das in der Vergangenheit eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, soll in Richtung Süden um ca. 15,4 ha erweitert werden. Hinzu kommt eine Teilfläche von ca. 2,2 ha aus den Grundstücken Fl.-Nrn. 1241, 1242 und 1244/1 Gemarkung Puch, die bisher als Sicherheitsabstand und Böschung der o.g. genehmigten Kiesgrube nicht abgebaut werden durften, die aber nun, angrenzend an das neue Abbaugebiet, mitabgebaut werden können (ca. 15 m breiter Grundstücksstreifen auf den Fl.-Nrn. 1241, 1242 und 1244/1 Gemarkung Puch). Die gesamte neu beantragte Abbaufläche beträgt damit insgesamt ca. 17,6 ha. Der Abbau soll von Osten nach Westen in insgesamt 15 Jahren ab Genehmigungsdatum in 3 Abschnitten erfolgen. Die gesamte Abbaumenge beträgt ca. 1.500.000 m³. Nach erfolgtem Abbau werden die Flächen mit Material der Klasse Z0 und Z1.1 gemäß dem Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen i.d.F. 23.12.2019 wiederverfüllt. Die Rekultivierung soll durch die Aufforstung in Form eines Mischwaldes erfolgen. Da die Fläche im Regionalplan als Vorrangfläche Nr. 601 für Kies- und Sandabbau aufgeführt wird, ist kein Raumordnungs- oder landesplanerisches Verfahren erforderlich. Zudem liegt das Abbaugebiet innerhalb der Konzentrationsfläche für Kiesabbau gemäß der 57. Änderung des Flächennutzungsplans vom 26.02.2013 der Stadt Fürstenfeldbruck. Für das Abbauvorhaben samt vorheriger Rodung der Waldfläche ist aufgrund der geplanten Abbaufläche von 17,6 ha und somit von mehr als 10 ha eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Abgrabungsgesetz -BayAbgrG-). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für die Erteilung der abgrabungsrechtlichen Genehmigung ist das Landratsamt Fürstenfeldbruck als untere Abgrabungsbehörde.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Münchner Str. 32
82256
Fürstenfeldbruck
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-ffb.bayern.de |
Telefon: | +49 8141 519-0 |
Fax: | +49 8141 519-450 |
URL: | http://www.lra-ffb.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
19.03.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
15.04.2021 - 29.04.2021
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
02.07.2020 - 04.08.2020