Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Herr Markus Schieder, Ellenbach 1, 92685 Floß, beabsichtigt die Änderung der bestehenden, nach § 67 BImSchG angezeigten Biogasanlage mit Erhöhung der Feuerungswärmeleistung von 986 kW auf 1.741 kW mit einer Produktionskapazität von 1,595 Mio. Normkubikmetern Biogas je Jahr auf den Grundstücken Flur-Nrn. 830 und 692 der Gemarkung Schlattein. Merkmale des Änderungsvorhabens der bestehenden Biogasanlage: - Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Blockheizkraftwerks (BHKW) mit einer Feuerungswärmeleistung von 755 kW und einer elektrischen Leistung von 300 kW - Die Produktionskapazität von Rohgas beträgt ca. 1,596 Mio. Nm³ pro Jahr - Errichtung eines Containers in dem der zusätzliche Motor (BHKW 3) aufgestellt werden soll - Errichtung und Betrieb einer zusätzlichen Gasreinigung über Aktivkohlefilter - Tektur des baurechtlich genehmigten Gärrestlagers hinsichtlich seiner Lage (durch tieferen Einbau für verringertes Havarievolumen) auf dem Grundstück - Errichtung eines Havariewalles - Umnutzung bestehender Behälter: Der bisherige Nachgärer wird zum Gärrestlager 1 Das bisherige Gärrestlager 1 wird zum Nachgärer - Umwidmung der bisher nur landwirtschaftlich genutzten Fahrsiloanlage, diese soll nun auch für die Lagerung von Einsatzstoffen für die Biogasanlage genutzt werden - Austausch der EPDM Folie auf dem Gärrestlager 1 durch ein Tragluftdach - Erhöhung der Einsatzstoffmenge für die Biogasanlage Dafür wurde dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und den Nrn. 1.2.2.2, 8.6.3.2 jeweils Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV vom 26.02.2019 vorgelegt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Stadtplatz 38
92660
Neustadt an der Waldnaab
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@neustadt.de |
Telefon: | +49 9602 79-0 |
Fax: | +49 9602 79-1166 |
URL: | http://www.neustadt.de |
Datum der Entscheidung
10.11.2021