Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Insgesamt betrachtet, handelt es sich bei dem von Herrn Diewald beantragten Erweiterung des Zuchtsauenstalls und bereits genehmigten Hähnchenmaststalls und Rinderhaltung um eine gemeinsame Anlage. Die Änderung des Betriebs der genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf demnach der Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG, da durch die Änderung nachteilige Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden kann. Die Haltung erfolgt in Boxen auf Spaltenböden. Im Wartungsbereich werden die Zuchtsauen in Gruppen von ca. zehn Sauen gehalten. Die tragenden Sauen werden kurz vor der Geburt in die Abferkelbuchten eingestellt. Nach der Geburt verbleiben die Tiere, einschließlich der Ferkel für ca. vier Wochen in den Abferkelbuchten. Die Fütterung erfolgt N-reduziert und an der Zuchtphase angepasst.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Landshut
SG 43 - Umwelt- und Immissionsschutz
Veldener Straße 15
84036
Landshut
Bayern
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@landkreis-landshut.de |
Telefon: | +49 871 408-0 |
Fax: | +49 871 408-1001 |
URL: | http://www.landkreis-landshut.de |
Datum der Entscheidung
11.02.2021