Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit bestandkräftigem Bescheid vom 07.01.2020 wurde die altrechtliche Gestattung zur Benutzung des Mühlbachs (Wörthbachs) entschädigungslos widerrufen. Gemäß Art. 16 BayWG sind demzufolge Vorkehrungen beim Erlöschen eines alten Rechts oder einer alten Befugnis zu treffen. Hierzu hat die Eigentümerin des Triebwerkes beim Landratsamt Ostallgäu einen Antrag auf Plangenehmigung für die, mit der Stilllegung der Wasserkraftanlage verbundenen Gewässerausbauten gem. §§ 67, 68 WHG gestellt. Zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit soll im Bereich der bestehenden Wehranlage ein Raugerinne mit Beckenstruktur errichtet werden. Hierfür wird ein Verbindungsgerinne auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 126/2 zwischen der Wehranlage und dem Altarm des Wörthbachs errichtet. Als Einlaufbereich des neuen Raugerinnes wird der bestehende Einlauf zum Mühlbach (Triebwerkskanal) genutzt. Das geplante Raugerinne mit Beckenstruktur ist nach dem Merkblatt DWA-M 509 für die Abflusskenngrößen Q30 und Q330 bemessen. Auf einer Länge von ca. 32 m wird mit einer Anzahl von insgesamt 6 Becken ein Höhenunterschied von 0,91 m überwunden. Der Auslaufbereich des Raugerinnes befindet sich ca. 70 m unterstrom der Wehranlage; dort mündet das geplante Verbindungsgerinne in den bestehenden Wörthbach.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Ostallgäu
Umwelt- und Wasserrecht
Osterried, Birgit, Frau
Schwabenstr. 11
87616
Marktoberdorf
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-oal.bayern.de |
Telefon: | +49 8342 911-0 |
Fax: | +49 8342 911-551 |
URL: | http://www.ostallgaeu.de |
Datum der Entscheidung
13.03.2023