Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Shell Deutschland GmbH, Suhrenkamp 71 – 77, 22335 Hamburg beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Fretzdorf, Flur 4, Flurstück 259 eine LNG-Tankstelle wesentlich zu ändern. Mit dem eingereichten Antrag auf wesentliche Änderung der bestehenden LNG-Tankstelle (LNG: Liquefied Natural Gas beziehungsweise Flüssigerdgas) in Fretzdorf wird im Wesentlichen die Errichtung einer Gas-Generator-Einheit mit einer Feuerungswärmeleistung von 229 kW zur Verbrennung des beim Betankungsvorgang anfallenden gasförmigen Erdgases beantragt. Der erzeugte Strom wird für die Eigenversorgung und für die Einspeisung ins öffentliche Netz verwendet. Es handelt sich dabei um eine Nebeneinrichtung der genehmigten Anlage der Nummer 9.1.1.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 9.1.1.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Die standortbezogene Vorprüfung wurde als überschlägige Prüfung durchgeführt. In der ersten Stufe wurde geprüft, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so besteht keine UVP-Pflicht. Das ist hier der Fall. Von der Gas-Generator-Einheit sind keine Auswirkungen auf die Schutzgebiete oder gesetzlich geschützte Biotope zu erwarten, da sich diese mit > 1.000 m Abstand weit genug entfernt befinden. Die ausführliche Darstellung der Antragstellerin im Kapitel 13 und 14 der Antragsunterlagen ist Bestandteil dieses Prüfergebnisses.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
15.11.2024