Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Passau, Dienststelle Stadtentwässerung hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Kläranlage Passau-Haibach am rechten Donauufer im Überschwemmungsgebiet der Donau (Gew. I) beantragt. Das Planungsgebiet erstreckt sich von Donau-km 2223,95 bis 2223,70 und beschränkt sich auf das Betriebsgelände der städtischen Kläranlage Passau-Haibach. Die Planungen umfassen im Wesentlichen die Errichtung - eines mobilen Hochwasserschutzes (14 lfm) im Einfahrtsbereich der Hauptzufahrt (BW 1), - einer Winkelstützwand (190 lfm) entlang der Wiener Straße (BW 2), - einer Stahlbetonwand (100 lfm) als Erhöhung des Nachklärbeckens 3 (BW 3), - einer Spundwand (95 lfm) im nördlichen Bereich der Kläranlage (BW 4), - einer Deicherhöhung (50 lfm) im südlichen Bereich der Kläranlage (BW 6). Bei den restlichen 240 lfm des bestehenden Deichs (BW 5) werden keine genehmigungspflichtigen baulichen Veränderungen durchgeführt, im Zuge der Maßnahme werden für diesen Bereich allerdings Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Mit der Umsetzung des Vorhabens soll der bestehende Hochwasserschutz der Kläranlage (HW 100) so verbessert werden, dass ein Schutz vor einem mit dem Ereignis 2013 vergleichbaren Hochwasser (ca. HW 300) gegeben ist. Das beantragte Vorhaben, die Ertüchtigung eines Deiches, der den Hochwasserabfluss beeinflusst, ist der Anlage 1, Nr. 13.13 zum UVPG zuzuordnen. Es handelt sich im vorliegenden Fall um die Änderung eines bestehenden Vorhabens (seit Jahrzehnten bestehender Ringdamm), über dessen UVP- Pflichtigkeit nach §§ 9 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 und 5 i.V.m. § 7 Abs. 1 i.V.m. Nr. 13.13 der Anlage 1 zum UVPG durch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu entscheiden ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Passau
Rathausplatz 2 u. 3
94030
Passau
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@passau.de |
Telefon: | +49 851 396-0 |
Fax: | +49 851 396-438 |
URL: | http://www.passau.de |
Datum der Entscheidung
13.02.2020