Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Leander Reichle Bau GmbH, Sarresdorferstr. 59 in 54568 Gerolstein, plant, die vorhandene Kiesgrube in Illmensee-Neubrunn nach Südwesten zu erweitern. Die Erweiterungsfläche beträgt 2,03 ha. Mit Entscheidung des Landratsamtes Sigmaringen vom 03. November 2014, Az. I/12.5- 364.411 Ste, wurde die naturschutz- und baurechtliche Genehmigung zum Restabbau des Kieses in der bestehenden Kiesgrube erteilt. Hierbei wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Nun soll auf einer im Südwesten angrenzenden Fläche von ca. 2,03 ha ebenfalls Kiesabbau stattfinden. Hierfür bedarf es einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 12 Abs. 3 i.V.m. Anlage 1 Ziffer 4.2.3., Anlage 2 Ziffer 2.3 UVwG. Die Firma Leander Reichle Bau GmbH stellte den Antrag auf Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens einer UVP-Pflicht gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 UVwG am 10. Dezember 2021. Die Einzelfallprüfung führte zu dem Ergebnis, dass für das Vorhaben keine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des UVwG durchzuführen ist. Nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde gehen von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen aus. Diese Entscheidung ist gemäß § 11 Abs. 2 UVwG i.V.m. § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 UVwG i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist die Entscheidung nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Tübingen
LRA Sigmaringen

Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: info@lrasig.de
Telefon: 07571 102-0
Fax: 07571 102-1234
URL: https://www.landkreis-sigmaringen.de

Datum der Entscheidung

12.12.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2022-12-12 Reichle Illmensee sVP - Bekanntgabe UVP-Pflicht.pdf ( 2022-12-12 Reichle Illmensee sVP - Bekanntgabe UVP-Pflicht.pdf )