Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Am 28.03.2014 hat die damalige E.ON Kernkraft GmbH, seit Juni 2016 PreussenElektra GmbH, einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 11.04.2018 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld“ (1. SAG), die sich auf das erste von zwei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KKG bezieht. Am 17.12.2019 hat die PreussenElektra GmbH einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau des KKG, Phase 2 (2. AG), beim StMUV gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf die Gestattung des Abbaus des Reaktordruckbehälters und des Biologischen Schilds. Alle übrigen im Rahmen des weiteren Abbaus des KKG erforderlichen Tätigkeiten erfolgen im Rahmen der Gestattung der weiterhin gültigen 1. SAG.

UVP-Kategorie

Kernenergie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@stmuv.bayern.de
Telefon: +49 89 9214-00
Fax: +49 89 9214-2266

Datum der Entscheidung

20.10.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe des StMUV ( Bekanntgabe des StMUV.pdf )