Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Am 11.12.2014 haben die damaligen Genehmigungsinhaberinnen der Anlage KRB II - die RWE Power AG, die PreussenElektra GmbH und die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH - einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum Abbau von ausgewählten bezeichneten Systemen und Anlagenteilen des Blocks B des KRB II beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Zu diesem Antrag erteilte das StMUV am 19.03.2019 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen II (KRB II)", die sich auf das erste von drei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KRB II bezieht. Am 31. Juli 2019 haben die damaligen Genehmigungsinhaberinnen der Anlage KRB II - die RWE Nuclear GmbH, die PreussenElektra GmbH und die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH - einen weiteren Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz auf Abbau von Anlagenteilen des Blocks C des KRB II und auf Verzicht auf die Ableitung von Jod-131 mit der Luft beim StMUV gestellt. Der Antrag bezieht sich damit auf das zweite der drei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KRB II. Analog zu Block B sollen mit dem Antrag die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für den Abbau von ausgewählten bezeichneten Systemen und Anlagenteilen des Blocks C nach Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb zur kommerziellen Stromerzeugung mit Ablauf des 31.12.2021 geschaffen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@stmuv.bayern.de |
Telefon: | +49 89 9214-00 |
Fax: | +49 89 9214-2266 |
Datum der Entscheidung
18.05.2020