Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die terranets bw GmbH, Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Probebetrieb einer Gasverdichterstation an der Nordschwarzwaldleitung mit den dazugehörigen Nebenanlagen und baulichen Anlagen (1. Teilgenehmigung). Die beantragte Gesamtfeuerungswärmeleis-tung beträgt maximal 54 MW. Der für das Vorhaben vorgesehene Standort liegt im östlichen Randbereich des Hardtwalds am Verkehrsknoten L 566/ B 3, südlich der L 566 und westlich der BAB A 5 (Gemeinde Rheinstetten, Gemarkung 3551 Mörsch, Flurstück 3819). Mit der geplanten Verdichterstation Nordschwarzwaldleitung soll die Transportleistung der Gashochdruckleitung Nordschwarzwald gesteigert werden. Nach Erteilung der Genehmigung soll mit der antragsgemäßen Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Die Inbetriebnahme soll im September 2023 erfolgen. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach den §§ 4, 6, 10 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) sowie der Nummer 1.4.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU. Für eine solche Anlage ist gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i.V.m. Ziff. 1.4.1.2 der Anlage 1 zum UVPG grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Nach § 7 Abs. 3 UVPG entfällt die Vorprüfung, wenn der Vorhabenträger die Durchführung einer UVP beantragt und die zuständige Behörde zustimmt. Der Antrag des Vorhabenträgers vom 09.03.2020, ergänzt am 16.04.2020, auf „freiwillige UVP“ ist beim Regierungspräsidium Freiburg am 10.03.2020 (Ergänzung am 17.03.2020) eingegangen. Das Entfallen der Vorprüfung wurde seitens des Regierungspräsidiums Freiburg als zweckmäßig erachtet. Für das Vorhaben besteht somit gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine UVP-Pflicht. Ein Bericht zur UVP nach § 16 UVPG wurde dem Regierungspräsidium Freiburg vorgelegt
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungsbezirk Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg
79083
Freiburg i. Br.
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | Abteilung9@rpf.bwl.de |
Telefon: | 0761 208-3300 |
Fax: | 0761 208-394200 |
URL: | https://lgrb-bw.de/home/index_html |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
06.08.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
25.05.2021 - 15.06.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
05.02.2021 - 04.03.2021