Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) hat mit Schreiben vom 23.09.2020 eine Genehmigung zur wesentlichen Änderung für den den Neubau einer Klärschlammtrocknung mit Phosphorabreicherung auf dem Grundstück Bayreuther Straße 105 in Erlangen bean-tragt. Durch die Novelle der Abfallklärschlammverordnung hat sich die Klärschlammverwertung nachhaltig verändert. Zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit sowie der Reduzierung der Verwertungskosten für Klärschlamm wird die weitergehende Schlammbehandlung in Form einer Schlammtrocknung geplant. Im Zuge dieser Maßnahme ist auch die Reduzierung des Phosphatgehaltes im Klärschlamm beantragt. Für die wesentliche Änderung ist eine Genehmigung nach § 60 Abs. 3 Wasserhaushaltsge-setz (WHG) notwendig. Weiter ist eine Allgemeine Vorprüfung zur UVP nach § 2 Abs. 4 Nr. 2a, § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG i.V.m. Nr. 13.1.1 Anlage 1 zum UVPG durchzuführen, weil ein Vorhaben geändert wird, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wird als überschlägige Prüfung unter Berück-sichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Im Verfahren wurden die Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, beteiligt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Erlangen
Amt für Umweltschutz und Energiefragen
Rathausplatz 1
91052
Erlangen
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@stadt.erlangen.de |
Telefon: | +49 9131 86-0 |
Fax: | +49 9131 86-2692 |
URL: | http://www.erlangen.de |
Datum der Entscheidung
30.11.2020