Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Datum vom 10.12.2024, vervollständigt am 13.02.2025, hat die K+S Minerals and Agriculture GmbH (K+S) beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung salzhaltiger Haldenwässer (nur) von der Althalde Giesen bei Giesen im Landkreis Hildesheim in die nahegelegene Innerste beantragt. Die Einleitung der Wässer in die Innerste soll über die vorhandene Einleitstelle unterhalb der Bahnbrücke Ahrbergen erfolgen. Beantragt wird die Einleitung von max. 115.000 m³ Haldenwasser/Jahr und max. 4.800 m³ Haldenwasser/Monat. Da es sich bei der Althalde um eine bergbauliche Anlage handelt, entscheidet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) über den Antrag im Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Hildesheim über den Antrag (§ 19 Abs. 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz - WHG). Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird ein förmliches Verfahren gem. § 8 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt: Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem eine allgemeine, nichttechnische Zusammenfassung, einen Erläuterungsbericht mit Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis, einen UVP-Bericht, eine Natura 2000-Verträglichkeitsstudie sowie Unterlagen zum Arten- und Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie). Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt in elektronischer Form (§ 73 Abs. 2 i.V.m. § 27b VwVfG). Die Unterlagen können vom 13.03.2025 bis zum 14.04.2025 hier im UVP-Verbund-Portal sowie auf der Internetseite des LBEG (https://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/) eingesehen werden. Soweit kein Internetzugang besteht, können die Antragsunterlagen auch in Papierform bei der Samtgemeinde Giesen, 31180 Giesen, Rathausstraße 27 nach tel. Absprache zugänglich gemacht werden (Kontakt: Tel. 05121 9310-10). Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis zum 15.05.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, 38678 Clausthal-Zellerfeld, An der Marktkirche 9, bei der • Samtgemeinde Giesen, 31180 Giesen, Rathausstraße 27, oder bei der • Stadt Sarstedt, 31157 Sarstedt, Steinstr. 22, oder schriftlich und unterschrieben per E-Mail an • SGwrE@lbeg.niedersachsen.de Einwendungen gegen den Plan erheben (§ 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG, § 18b Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG). Dies gilt besonders für wasserwirtschaftlich Betroffene (§ 66 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 9 Abs. 3 Nr. 3 NWG). Weitere Informationen können dem Bekanntmachungstext (Download s. unten) entnommen werden.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

13.03.2025 - 14.04.2025

Auslegungsinformationen

L1.4-L67120-04-12-2023-0001-047-Bekanntmachung ( L1.4-L67120-04-12-2023-0001-047-Bekanntmachung.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

0_WRA_SG_Allgemein_verständliche-nichttechnische_Zusammenfassung ( 0_WRA_SG_Allgemein_verständliche-nichttechnische_Zusammenfassung.pdf )
1_WRA_SG_Antragsschreiben ( 1_WRA_SG_Antragsschreiben.pdf )
2_WRA_SG_Erläuterungsbericht ( 2_WRA_SG_Erläuterungsbericht.pdf )
Anhänge ( Anhänge.zip )
Anlagen ( Anlagen.zip )