Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma WERDER Feinkost GmbH, Phöbener Straße 1 in 14542 Werder (Havel) beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Petzower Straße 8 in 14542 Werder (Havel), in der Gemarkung Ferch, Flur 3, Flurstücke 183, 549, 631, 633, 635, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Gemeinde Schwielowsee Nr. 01/93 „An der Petzower Straße“ eine Anlage zur Herstellung von Nahrungsmittelkonserven zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen - die Verlegung des bisherigen Produktionsstandortes von der Phöbener Straße 1 in 14542 Werder (Havel) an den Standort Petzower Straße 8 in 14542 Werder (Havel), - die Anpassung, Ertüchtigung und teilweise Erweiterung der am Standort Petzower Straße 8 in 14542 Werder (Havel) vorhandenen Baulichkeiten: Straßen/Wege, Park-plätze, Produktion-, Lager- und Technikhalle, Gebäudeteil mit Verwaltungs- und Sozialbereichen sowie Kantinengebäude, - die Errichtung von Einrichtungen für die Roh- und Hilfsstofflagerung, Produktion, Abfüllung, Verpackung und - die Errichtung von Nebenprozessanlagen, wie Dampf- und Drucklufterzeuger, Speisewasseraufbereitungsanlage, Kälte- und Kühlanlagen, zur Herstellung von Tomatenketchup in verschiedenen Sorten, Saucen und weiteren Lebensmitteln mit einer Produktionskapazität von insgesamt 250 Tonnen pro Tag. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer Nr. 7.4.2.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie ein Vorhaben nach Nummer 7.17.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Im Ergebnis der Prüfung in der ersten Stufe der standortbezogenen UVP-Vorprüfung liegen bei dem Vorhaben keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vor. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 UVPG besteht für das Vorhaben somit keine UVP-Pflicht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
21.02.2025