Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bislang wird auf der Hofstelle Hähnchenmast betrieben (insgesamt 84.000 Hähnchenmastplätze). Es wird nun die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zum Neubau zwei weiterer Hähnchenmastställe mit jeweils 42.000 Plätzen (BE 5 und BE 6) einschließlich Abluftturm mit Einbau eines DLG-zertifizierten Abluftwäschers und zwei Schmutzwasser-Auffangbehältern mit je 10m³ Inhalt (BE 9) beantragt. Außerdem wird eine immissionsschutz-rechtliche Genehmigung für die Aufstellung von vier Futtermittelsilos (je 40m³) (BE 8) und die Vergrößerung des Abluftturms an den vorhandenen zwei Stalleinheiten mit Einbau eines DLG- zertifizierten Abluftwäschers einschließlich zwei Schmutzwasser-Auffangbehältern mit je 10m³ Inhalt (BE 9) beantragt. Das Vorhaben soll an folgenden Standorten errichtet werden: Gemeinde Bohmte, Gemarkung Bohmte, Flur 27, Flurstücke 58 und 59. Gemäß § 16 des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBI. I S. 1275) in der z. Zt. geltenden Fassung und der lfd. Nr. 7.1.3.1 des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung vom 31.05.2017 bedarf die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage einer Genehmigung, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 erheblich sein können.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück, Niedersachsen
Fachdienst Planen und Bauen
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Postfach 2509
49015 Osnabrück
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@lkos.de |
Telefon: | 0541 501 0 |
Fax: | 0541 501 4402 |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
22.05.2025 - 22.05.2025
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
24.02.2025 - 24.03.2025