Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Nordufer des Hopfensees wird im Ortsbereich von Hopfen a. S. intensiv für Tourismus und Freizeit mit konstant steigender Tendenz genutzt. Der Individualverkehr, hier insbesondere der Fahr-radverkehr, nimmt stetig zu. Derzeit sind in Stoßzeiten bis zu 500 Fahrräder pro Stunde unterwegs. Dies führt zu Konflikten mit Fußgängern auf der Uferpromenade und mit Autofahrern auf der durch Hopfen verlaufenden Staatsstraße St 2008. Die Stadt Füssen beabsichtigt daher parallel zur vorgenannten Straße und möglichst losgelöst vom Fußgängerverkehr eine Fahrradtrasse einzurichten. In diesem Zusammenhang hat die Kommune bereits im September 2023 die Satzung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Hopfen am See – Uferstraße Süd“ beschlossen und bekannt gemacht. Der Bauleitplan beinhaltet u. a. auch die Errichtung eines Fußgängerstegs im Hopfensee verbunden mit vereinzelten Aufschüttungen und einem seeseitig vorgelagerten Eisgangschutz.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Ostallgäu
Umwelt- und Wasserrecht
Osterried, Birgit, Frau
Schwabenstr. 11
87616
Marktoberdorf
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-oal.bayern.de |
Telefon: | +49 8342 911-0 |
Fax: | +49 8342 911-551 |
URL: | http://www.ostallgaeu.de |
Datum der Entscheidung
23.01.2025