Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Wasser- und Abwasserverband Osterholz (WAV) führt am Standort der Anlage in Hambergen, Heißenbütteler Damm, Flurstück 16/10, Flur 10, Gemarkung Hambergen die Erweiterung der kommunalen Kläranlage durch. Der Zweck der Anlage ist die anaerobe Stabilisierung des Klärschlamms aus den Kläranlage Grasberg, Worpswede und Hambergen. Das gewonnene Faulgas wird als regenerativer Energieträger in der Blockheizkraftanlage in Strom und Wärme zur Versorgung der Kläranlage eingesetzt. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 60 WHG ist erforderlich, wenn für den Betrieb, die Errichtung und die wesentliche Änderung die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Nach § 7 Abs.2 i.V. Nr. 13.1.3 der Anlage 1 „Liste UVP-pflichtiger Vorhaben“ ist für die Errichtung und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die ausgelegt ist für organisch belastetes Abwasser von 120 kg/d bis weniger als 600 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder an-organisch belastetes Abwasser von 10 m3 bis weniger als 900 m3 Abwasser in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser) eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Umweltamt
Osterholzer Straße 23
27711
Osterholz-Scharmbeck
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@landkreis-osterholz.de |
Telefon: | 04791 930-3210 |
Fax: | 04791 930-11 3210 |
URL: | https://www.landkreis-osterholz.de/ |
Datum der Entscheidung
19.02.2020