Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat als zuständige Straßenbaubehörde die Planfeststellung nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. den §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) für das Vorhaben B 35, Gölshauser Dreieck, Knotenpunktumbau beantragt. Das Vorhaben beinhaltet den Ausbau der Bundesstraße B 35 auf einer Länge von ca. 0,46 km, den Neubau der B 293 auf einer Länge von ca. 0,56 km sowie den Neubau der Gemeindestraße "Nordanschluss Bretten" auf einer Länge von ca.0,42 km. Die vorhandene Straßenführung der B 35 wird beibehalten, die Verbereiterug erfolgt einseitig nach Norden. Die vorhandenen Lärmschutzwände südlich der B 35 bleiben unverändert erhalten. Der "Nordanschluss Bretten" verläuft weitgehend auf der jetzigen Trasse der B 293. Aufgrund der geänderten Höhenlage kann das Gehöft "Am Feller 1" nicht mehr direkt an die Gemeindestraße angeschlossen werden; der Anschluss wird ca. 80 m nach Osten verlegt. Da eine breitgefächerte Versickerung des Straßenoberflächenwassers in der Wasserschutzgebietszone III aufgrund der geringen Schutzwirkung des Bodens nicht möglich ist, werden Mulden und Bankette abgedichtet und das anfallende Straßenoberflächenwasser der B 293 neu, der B 35 sowie Teilen der Gemeindestraße "Nordanschluss Bretten" mittels Sammelleitungen zum Regenrückhaltebecken nördlich der B 35 geleitet. Der Abfluss erfolgt gedrosselt in den Entwässerungskanal der Stadt Bretten südlich der B 35. Der vorhandene Stauraumkanal an der B 293 (ca. Bau-km Nordanschluss) 0+325 bis Bau-km (B293) 0+400 entfällt. Das im Bereich km 0+020 - 0+290 anfallende Straßenoberflächenwasser der Gemeindestraße wird bei Bau-km (Nordanschluss) 0+035 dem vorhandenen Kanal zugeführt. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 1
76247
Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | abteilung1@rpk.bwl.de |
Telefon: | 0721 926-2105 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
08.03.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
25.01.2021 - 24.02.2021