Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat als zuständige Straßenbaubehörde die Planfeststellung nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. den §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) für das Vorhaben B 35, Gölshauser Dreieck, Knotenpunktumbau beantragt. Das Vorhaben beinhaltet den Ausbau der Bundesstraße B 35 auf einer Länge von ca. 0,46 km, den Neubau der B 293 auf einer Länge von ca. 0,56 km sowie den Neubau der Gemeindestraße "Nordanschluss Bretten" auf einer Länge von ca.0,42 km. Die vorhandene Straßenführung der B 35 wird beibehalten, die Verbereiterug erfolgt einseitig nach Norden. Die vorhandenen Lärmschutzwände südlich der B 35 bleiben unverändert erhalten. Der "Nordanschluss Bretten" verläuft weitgehend auf der jetzigen Trasse der B 293. Aufgrund der geänderten Höhenlage kann das Gehöft "Am Feller 1" nicht mehr direkt an die Gemeindestraße angeschlossen werden; der Anschluss wird ca. 80 m nach Osten verlegt. Da eine breitgefächerte Versickerung des Straßenoberflächenwassers in der Wasserschutzgebietszone III aufgrund der geringen Schutzwirkung des Bodens nicht möglich ist, werden Mulden und Bankette abgedichtet und das anfallende Straßenoberflächenwasser der B 293 neu, der B 35 sowie Teilen der Gemeindestraße "Nordanschluss Bretten" mittels Sammelleitungen zum Regenrückhaltebecken nördlich der B 35 geleitet. Der Abfluss erfolgt gedrosselt in den Entwässerungskanal der Stadt Bretten südlich der B 35. Der vorhandene Stauraumkanal an der B 293 (ca. Bau-km Nordanschluss) 0+325 bis Bau-km (B293) 0+400 entfällt. Das im Bereich km 0+020 - 0+290 anfallende Straßenoberflächenwasser der Gemeindestraße wird bei Bau-km (Nordanschluss) 0+035 dem vorhandenen Kanal zugeführt. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 1

76247 Karlsruhe
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: abteilung1@rpk.bwl.de
Telefon: 0721 926-2105
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

08.03.2022

Auslegungsinformationen

öffentlliche Bekanntmachung Gölshauser Dreieck ( öffentlliche Bekanntmachung Gölshauser Dreieck.pdf )

Entscheidung

Planfeststellungsbeschluss B35, B293 Knotenpunktumbau Gölshauser Dreieck ( Planfeststellungsbeschluss B35, B293 Knotenpunktumbau Gölshauser Dreieck.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

25.01.2021 - 24.02.2021

Auslegungsinformationen

Bekanntmachungstext Gölshausen ( Bekanntmachungstext Gölshausen.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

00 Unterlagenverzeichnis ( 00 Unterlagenverzeichnis.zip )
01 Erläuterungsbericht ( 01 Erläuterungsbericht.zip )
02 Übersichtskarte ( 02 Übersichtskarte.zip )
03 Übersichtslageplan ( 03 Übersichtslageplan.zip )
05 Lageplane ( 05 Lageplane.zip )
06 Höhenpläne ( 06 Höhenpläne.zip )
09 Landschaftspflegerische Maßnahmen ( 09 Landschaftspflegerische Maßnahmen .zip )
10 Grunderwerb ( 10 Grunderwerb.zip )
11 Regelungsverzeichnis ( 11 Regelungsverzeichnis.zip )
12 Widmung-Umstufung-Einziehung ( 12 Widmung-Umstufung-Einziehung.zip )
14 Straßenquerschnitt ( 14 Straßenquerschnitt.zip )
17 Immissionstechnische Untersuchung ( 17 Immissionstechnische Untersuchung.zip )
18 Wasserstechnische Untersuchung ( 18 Wasserstechnische Untersuchung.zip )
19 Umweltfachliche Untersuchungen ( 19 Umweltfachliche Untersuchungen.zip )
22 Verkehrsuntersuchung ( 22 Verkehrsuntersuchung.zip )