Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Bauvorhaben umfasst den Neubau der Bundesstraße 111 als südliche Ortsumgehung (OU) von Wolgast, den Neubau der „Neuen Bahnhofstraße“ sowie den Neubau eines straßenbegleitenden Radwegs an der Kreisstraße VG 26. Folgende Baumaßnahmen sind im Einzelnen geplant: Der Neubau der Bundesstraße 111 als südliche OU von Wolgast beginnt westlich von Wolgast. Der Peenestrom mit der Sauziner Bucht wird durch eine Brücke gequert. Auf Usedom bindet die OU östlich des Ortsteils Mahlzow an das vorhandene Straßennetz an. Weiterhin ist westlich des Bauanfangs der eigentlichen OU der Ersatzneubau der Brücke über das Gewässer Ziese geplant. Im Zusammenhang mit dem Bau der OU Wolgast plant die Stadt Wolgast eine neue Anbindung der geplanten OU an die vorhandene Bahnhofstraße und die am Peenestrom ge-legenen Hafen- und Gewerbegebiete. Diese Verbindung wird als „Neue Bahnhofstraße“ bezeichnet. Die geplante OU Wolgast quert u.a. die Kreisstraße VG 26, die teilweise verlegt und mit einem Bauwerk über die OU überführt werden soll. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald plant in diesem Zusammenhang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse den Bau eines straßenbegleitenden Radweges an der Kreisstraße VG 26 im Brücken- und Rampenbereich. Da für alle drei Baumaßnahmen ein einheitliches Planungskonzept erforderlich ist, werden die Vorhaben B 111 Neubau der OU Wolgast, „Neue Bahnhofstraße“ und „Radweg an der Kreisstraße VG 26“ gemäß § 78 VwVfG verfahrenstechnisch in einem Planfeststellungsverfahren zusammen geführt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatz-maßnahmen sollen Grundstücke in folgenden Bereichen in Anspruch genommen werden: - Stadt Wolgast: Gemarkungen Schalensee, Wolgast, Wolgasterfähre, Mahlzow, Hohendorf - Amt Am Peenestrom/ Gemeinde Krummin: Gemarkung Neeberg - Amt Am Peenestrom/ Gemeinde Sauzin: Gemarkung Sauzin - Amt Usedom-Nord/ Gemeinde Peenemünde: Gemarkung Peenemünde - Amt Usedom-Süd/ Gemeinde Loddin: Gemarkung Loddin - Amt Anklam-Land/ Gemeinde Spantekow: Gemarkung Rebelow Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Unterlagen enthalten die wesentlichen entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 6 UVPG alte Fassung, in materieller Hinsicht und in formeller Hinsicht nach §§ 16, 19 Abs. 2 und 3 UVPG neue Fassung. Sie sind Bestandteil der Auslegungsunterlagen Der UVP-Bericht ist im Materialband 3 enthalten. Der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie ist in Unterlage 13.3.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern (LSV)
Landesbehördenzentrum, An der Jägerbäk 3
18069
Rostock
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland
E-Mail: | lsmv@sbv.mv-regierung.de |
Telefon: | 0381/122-0 |
URL: | http://www.strassenbauverwaltung.mvnet.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
12.01.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
13.08.2019 - 16.08.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
18.06.2019 - 20.06.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
29.10.2018 - 28.11.2018