Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Wasserversorgung Hinterhainberg eG beantragte ursprünglich die Grundwasserableitung nach § 15 WHG zur öffentlichen Trinkwasserversorgung. Gleichzeitig reichte sie den Planvorschlag für die Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes nach §§ 52, 51 WHG i.V.m. Art. 31 Abs. 2 BayWG zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung auf der Basis eines privaten hydrogeologischen Gutachtens aus der Quelle Königbach auf dem Grundstück, Flurstücks-Nr. 28, Gemarkung Königbach im Markt Ortenburg (Landkreis Passau) ein. Mit e-mail vom 05.03.2020 hat die Wasserversorgung Hinertrhainberg eG um Aufhebung der Wasserschutzgebietsverordnung „Quelle Königbach“ ersucht. Das Landratsamt Passau –untere Wasserrechtsbehörde- hat die Aufhebungsverordnung vom 10.03.2020 im Amtsblatt Nr. 2020-07 des Landkreises Passau am 25.03.2020 veröffentlicht und damit das bestehende Wasserschutzgebiet aufgehoben. Mit Schreiben vom 02.09.2019 erklärte die Wasserversorgung Hinterhainberg eG die Antragsrücknahme gegenüber dem Landratsamt Passau -untere Wasserrechtsbehörde- für den Antrag auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Quelle Königbach zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung durch Grundwassernutzung auf Flurnummer 28 Gemarkung Königbach. Die Quelle Königbach soll auch weiterhin als qualitative und quantitative Messstelle der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung dienen. Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf wird dafür die notwendigen Regelungen treffen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Passau Domplatz 11 94032 Passau
Domplatz 11
94032
Passau
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Telefon: | +49 851 397-1 |
Fax: | +49 851 2894 |
URL: | http://www.landkreis-passau.de |
Datum der Entscheidung
13.01.2021