Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Wasserrechtliche Erlaubnisse für eine temporäre Grundwasserförderung und –absenkung, Flächenversickerung, Reinfiltration und Einleitung in ein Oberflächengewässer (Johannisgraben) sowie als Notüberlauf in ein weiteres OFG (Bennemühlener Mühlenbach) des geförderten Grund-wassers Feststellung der Erlaubnisfreiheit für das Einbringen und den Verbleib von Spundwänden in das/dem Grundwasser im Bereich des Wasserschutzgebietes Fuhrberger Feld, Zone III B. In der Wedemark - südlich der Ortschaft Bissendorf - ist der Neubau eines Belebungs- und Vorklärbeckens im Rahmen der Erweiterung und Erneuerung der Kläranlage Bissendorf geplant. Zur Durchführung der notwendigen Tiefbauarbeiten muss das Grundwasser i.H.v. 900.000 m³ temporär abgesenkt werden. Das Gelände der Kläranlage Bissendorf befindet sich grundsätzlich inmitten des Land-schaftsschutzgebietes „Wietzetal“, ist jedoch selbst davon ausgespart. Der westlich an-grenzende Erlen-Bruchwald gilt gesetzlich geschütztes Biotop. Der Absenktrichter der geplanten Grundwasserabsenkung befindet sich außerhalb dieses Waldes. Das geförderte Grundwasser soll dem Aquifer bzw. dem Wasserkreislauf durch Verrieselung / Flächenversickerung im Biotop wieder zugeführt werden. Die flächenhafte Versickerung im Biotop soll den Einfluss der sich im Grundwasser-Anstrom befindlichen Altdeponie minieren bis möglichst ausschließen. Zusätzlich dient diese, die betroffene schützenswerte Fauna zu bewässern. Mittels einer Reinfiltration über fünf in Reihe nahe dem Johannisgraben installierte Schluckbrunnen soll das geförderte Grundwasser dem Grundwasserkörper wieder zugeführt werden. Hierdurch soll sich der Einfluss des Oberflächengewässers minimieren. Die Einleitung des geförderten Grundwassers in den Johannisgraben soll die Einwirkung auf dieses Oberflächengewässer verringern. Es ist eine Einleitung des geförderten Grundwassers in den Bennemühlener Mühlenbach als Notüberlauf vorgesehen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Region Hannover, Niedersachsen
Team 36.29: Gewässerschutz Ost
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Hannover
Niedersachsen
Deutschland
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Datum der Entscheidung
29.11.2023