Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Bittsteller hat einen Antrag zur Erstaufforstung in der Gemarkung Hottendorf gestellt. Die Erstaufforstung dient der Teilkompensation des Waldflächenverlustes für die Erweiterung der Sandgrube Hottendorf. Hierzu sollen die Flurstücke in der Gemarkung Hottendorf Flur 1 Flurstück 29/1 (tw.) Gemarkung Hottendorf Flur 1 Flurstück 107 (tw.) aufgeforstet werden. Der Maßnahmeumfang beträgt 2,7452 ha Vorgesehen ist die Erstaufforstung im ehemaligen Abbaubereich, der verfüllt werden soll. Die Waldbegründung soll mit geeigneten Strauch- und Baumarten erfolgen. Es gelten die Grundsätze der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft (Bodenbearbeitung, Pflanzung verschiedener überwiegend heimischer Strauch- und Baumarten, Anlage eines Waldaußenrandes, forstübliche Reihen- und Pflanzabstände, ggf. Zaunbau). Das Pflanzgut hat der Herkunftsverordnung für forstliches Vermehrungsgut zu entsprechen, Straucharten unterliegen den Forderungen des § 40 BNatschG. Grenzabstände zu anderen Nutzungsarten sowie Bestimmungen zur Einfriedung werden durch das NbG bestimmt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Altmarkkreis Salzwedel
Umweltamt, SG Naturschutz/Forsten
Karl-Marx-Straße 32
29410
Salzwedel
Sachsen-Anhalt
Deutschland
E-Mail: | info@altmarkkreis-salzwedel.de |
Telefon: | 03901 840-0 |
Fax: | 03901 25079 |
URL: | http://www.altmarkkreis-salzwedel.de/ |
Datum der Entscheidung
14.02.2023