Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für den Neuaufschluss einer Abgrabung zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm in Linnich, Gemarkung Gereonsweiler, Flur 17, Flurstücke 62, 63 und Flur 16, Flurstücke 7, 8 tlw., 9, 10, 16, 17, 20-23, 24 tlw., 25 tlw., 29 tlw., 33 tlw., 34, 94, 136 ("Abgrabung Gereonsweiler – Variante 2") Die BL Antons GbR, Linnich, plant in Linnich, Gemarkung Gereonsweiler, den Neuaufschluss einer ca. 36,95 Hektar großen Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm. Für dieses Vorhaben wurde vorab ein Vorbescheid gemäß § 5 Abgrabungsgesetz NRW hinsichtlich der baupla-nungsrechtlichen Zulässigkeit beantragt. Mit dem Antrag wurde ein UVP-Bericht vorgelegt. Die Zulassungsentscheidung (Vorbescheid) bezieht sich nur auf die bauplanungsrechtlichen Standortkriterien. Die Erschließung, die Belange des Naturhaushaltes, der Landschaft und der Erholung, des Bodendenkmalschut-zes, der Wasserwirtschaft, des Immissionsschutzes, alle in § 35 (3) Satz 1 Nrn. 3 bis 8 Baugesetzbuch genannten öffentliche Belange und alle unbenannten "sonstigen öffentliche Belange" wurden ausgeschlossen. Die bloße planungsrechtliche Standortentscheidung wirkt sich nicht auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, biolo-gische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und kulturelles Erbe aus. Der Vorbescheid berechtigt nicht zur Abgrabung.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Düren
Umweltamt
Bismarckstr. 16
52351
Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | amt66@kreis-dueren.de |
Telefon: | 02421/ 2210-66005 |
Fax: | 02421/2210-66990 |
URL: | www.kreis-dueren.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.04.2025 - 02.05.2025