Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Frau Veronika und Herr Tom Roßhuber haben für das im Betreff genannte Vorhaben die Erteilung einer abgrabungsrechtlichen Genehmigung beantragt. Hierfür ist nach Art. 8 Abs. 2 Nr. 2 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil zu der geplanten Abgrabungsfläche von 5,3 ha die in direkter Nähe vorhandenen und noch nicht wieder verfüllten bzw. rekultivierten Abbauflächen – unabhängig von deren Betreiber - hinzuzurechnen sind und damit der Schwellenwert von 10 ha deutlich überschritten wird. Da die Fläche im Regionalplan als Vorrangfläche aufgeführt wird, ist kein Raumordnungs- oder landesplanerisches Verfahren erforderlich. Mit beantragt werden landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen. Für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung gilt der Fünfte Teil, Abschnitt III des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG), vgl. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayAbgrG. Gemäß Art. 78 a BayVwVfG gelten Teile der Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend, wobei dort genannte Verweisungen in das Verwaltungsverfahrensrecht sich auf das BayVwVfG beziehen. Im Anhörungsverfahren hat zunächst die Auslegung der Antragsunterlagen und deren vorherige öffentliche Bekanntmachung in den und durch die Gemeinden zu erfolgen, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auf Recht oder rechtlich geschützte Interessen Dritter auswirkt; dies ist hier für die Gemeinde Siegsdorf und Vachendorf erfüllt (§ 18 Abs. 1 UVPG i.V.m.Art. 73 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 BayVwVfG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Traunstein
Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1
83278
Traunstein
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@traunstein.bayern |
Telefon: | +49 861 58-0 |
Fax: | +49 861 58-449 |
URL: | http://www.traunstein.bayern |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
15.07.2020 - 12.08.2020