Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant im Landkreis Prignitz, Gemarkung Vehlow, Flur 3, Flurstück 66/2 auf einer Fläche von 2.2670 ha die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) (Anlage einheimischer Laub- und Nadelgehölze). Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 17. August 2021, Az.: LFB_SEKY_Obf-BWils-3600/1504+7#298635/2021 durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: Es entstehen standortgerechte Laub-und Nadelgehölze die bereits zum Zeitraum der Begründung bis hin zur Entwicklung mittelalter bis alter Bestände hohen ökologischen Wert haben. Die Entwicklung des Artenreichtums bei Tieren und Pflanzen insbesondere aber bei Vögeln und Insekten und die enorme Zunahme der Schutz- und Erholungswirkung im Vorhabengebiet waren wichtige Gründe dem Vorhaben zuzustimmen. Es gibt keinen quantitativen Flächenverlust. Weitere Vorhaben die zum Verlust bestehender Nutzungen geführt haben bzw. noch führen könnten, sind nicht festgestellt worden. Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
25.10.2021