Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bekanntgabe der Feststellung hinsichtlich einer UVP-Pflicht gemäß § 5 Abs. 2 UVPG Die Firma Nynas GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 08.03.2021 bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft eine Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Änderung einer Anlage zur Destillation oder Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen in Mineralölraffinerien (Ziffer 4.4.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV) auf dem Betriebsgrundstück Moorburger Straße 10, 21079 Hamburg, beantragt. Gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde auf Grundlage der Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen geprüft, ob nach den §§ 6 bis 14 UVPG für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 UVPG i.V.m. §§ 7 und 5 UVPG hat nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 UVPG ergeben, dass durch das beantragte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Absatz 1 UVPG genannten Schutzgüter hervorgerufen werden können, sodass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung sind im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de/hh dargelegt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I)
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Betrieblicher Umweltschutz (I 1)
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
E-Mail: | Immissionsschutz@bukea.hamburg.de |
Datum der Entscheidung
25.03.2021