Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich Linie 8 bis Landesgrenze – Anbindung Süd - wurde am 1. Juni 2016 erlassen mit Änderungen vom 3. Januar 2017, 16. Januar 2019, 22. Juli 2022 und 29. März 2023. Die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr und dem ihm zugeordneten Betrieb gewerblicher Art (BgA) – Bau und Vermietung von Nahverkehrsanlagen - in Bewirtschaftung des „Sondervermögen Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen“ hat unter dem Datum vom 16. Januar 2024 bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Bremen beantragt, eine Planänderung zuzulassen. Gegenstand der beantragten Planänderung ist eine Änderung des Grunderwerbsverzeichnisses (lfd. Nr. 8.6) mit entsprechender Änderung des Grunderwerbsplanes für die dauernde Beschränkung bzw. bauzeitliche Inanspruchnahme weiterer Grundstückteile.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Referat 53 Planfeststellungsbehörde
Contrescarpe 72
28195
Bremen
Deutschland
E-Mail: | oeffentlichkeitsbeteiligung-strassenrecht@bau.bremen.de |
URL: | https://bau.bremen.de |
Datum der Entscheidung
28.03.2024