Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Andreas Blum & Sohn GbR hat am 28.04.2023 beim Landratsamt Neu-Ulm die immissions-schutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Beschaf-fenheit und des Betriebes ihrer Biogasanlage beantragt. Inhalt des Genehmigungsantrags ist: - Neubau eines Gärrestelagers - Anpassung der Umwallung Außerdem ist aus formellen Gründen der bereits nach § 15 BImSchG angezeigte und umgesetz-te Austausch des bestehenden Feststoffdosierers Inhalt des Antrags. Des Weiteren war zwischenzeitlich auch die Ausrüstung des BHKW 4 (MTU 800) mit einem SCR-Katalysator und der Austausch eines defekten Notkühlers nach § 15 BImSchG angezeigt worden. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.2.2.2 (V) des Anhang 1 der 4. BImSchV. Daneben fällt das Vorhaben unter die Ziffer 1.2.2.2 (S) der Anlage 1 des Gesetzes über die Um-weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540). Für derartige Anlagen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht generell vorgeschrie-ben. Zur Feststellung der UVP-Pflicht ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls (§ 9 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG) durchzuführen. Die standortbezogene Vorprüfung wurde nach § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Absatz 2 Satz 1 UVPG als überschlägige Prüfung durchgeführt. In der ersten Stufe war zu prüfen, ob bei dem Änderungs-vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2 des UVPG auf-geführten Schutzkriterien vorliegen. Die Prüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gege-benheiten vorliegen. Deshalb besteht keine UVP-Pflicht. Die näheren Gründe für diese Feststellung sind im Aktenvermerk vom 06.06.2023, Az. 34-1711.3/2-G7, angeführt. Dieser kann beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 34 - Team Im-missionsschutz und Abfallrecht, Zimmer 219, Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm, eingesehen werden. Diese Feststellung, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung besteht, wird entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Die Belange des Umweltschutzes werden im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Ge-nehmigungsverfahrens geprüft.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neu-Ulm
Fachbereich Umweltschutz - Team Immissionsschutzrecht

Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Bayern
Deutschland

E-Mail: immissionsschutz@landkreis-nu.de
Telefon: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-8999
URL: https://www.landkreis-nu.de/

Datum der Entscheidung

06.06.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

039 Bekanntgabe UVP Vorprüfung ( 039 Bekanntgabe UVP Vorprüfung.pdf )