Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 28.06.2019 beantragte die PreussenElektra GmbH beim Landratsamt Schweinfurt die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. Art. 15 Bayer. Wassergesetz für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld, Landkreis Schweinfurt. Dieser Antrag umfasst die beschränkte Erlaubnis zum Entnehmen von Wasser aus dem Main, die beschränkte Erlaubnis zum Entnehmen von Grundwasser aus 2 Brunnen und die beschränkte Erlaubnis zum Einleiten von Kühlwasser, Betriebsabwasser und Abwasser aus dem Kontrollbereich zusammen mit Niederschlagswasser in den Main. Mit diesem Antrag wird der Bedarf an Kühl- und Brauchwasser sowie die Einleitung von Kühlwasser, Betriebsabwasser, radioaktiv kontaminiertem Abwasser und Niederschlagswasser für das KKG für den weiteren Restbetrieb mit und ohne Brennstoff und den zeitgleich stattfindenden Rückbau abgedeckt. Auf Grund der beantragten Grundwasserentnahmemenge von 80.000 m³ pro Jahr aus zwei Brunnen war nach § 9 Abs. 3 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Nr. 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen, ob, bezogen auf die Grundwasserentnahme, eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, da mehr als 5.000 m³, aber weniger als 100.000 m³ Grundwasser pro Jahr entnommen werden sollen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Schweinfurt
Schrammstr. 1
97421
Schweinfurt
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@lrasw.de |
Telefon: | +49 9721 55-0 |
Fax: | +49 9721 55-337 |
URL: | https://www.landkreis-schweinfurt.de |
Datum der Entscheidung
08.12.2020