Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die AEIOU 102. GmbH hat bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – Amt Wasser, Abwasser und Geologie, Abteilung Wasserwirtschaft – eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes für das Entnehmen von Grundwasser im Rahmen der Baumaßnahme Amsinckstraße 45 - Neubau Gebäudekomplex mit einem Untergeschoss in Hamburg - Hammerbrook beantragt. Zur Trockenhaltung der flächigen Baugrube soll das Grundwasser vorübergehend über eine offene Wasserhaltung gefasst und abgeführt werden. Zur Vermeidung eines hydraulischen Grundbruches ist es notwendig das Grundwasser unterhalb der organischen Weichschichten mittels Schwerkraftbrunnen zu entspannen. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Grundwasserentnahme eingestellt, so dass sich wieder natürliche Grundwasserverhältnisse entwickeln können. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Gesamtdauer von ca. 12 Monaten eine Grundwassermenge von maximal etwa 570.000 m³ zu fördern sein wird.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers (W12)
Amt für Wasser, Abwasser und Geologie (W)
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Nutzung des Grundwasser (W123)
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
E-Mail: | grundwassernutzungen@bukea.hamburg.de |
Datum der Entscheidung
04.06.2024