Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Agrofarm Goßmar e.G., Finsterwalder Landstraße 2 in 03249 Sonnewalde beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Dorfstraße 83 in 03253 Schönborn OT Lindena in der Gemarkung Lindena, Flur 1, Flurstück 339 und Flur 4, Flurstücke 266, 263, 110 und 11 die Milchviehanlage Lindena wesentlich zu ändern.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummern 7.1.5V und 9.36V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 7.5.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Nach § 9 Absatz 2 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: T12@LfU.Brandenburg.de
Telefon: +49 35549911411

Datum der Entscheidung

14.03.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bek. neg. UVP-VP ( Bek. neg. UVP-VP.pdf )