Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Betrieb Biogas Wegmann GmbH & Co. KG, Hackeloh 2, 59519 Möhnesee, beantragt gemäß §§ 6 und 16 Bundes–Immissionsschutzgesetz die Genehmigung zur Änderung der bestehenden Biogasanlage an der Hofstelle auf dem Grundstück in der Gemeinde Bad Sassendorf, Gemarkung Beusingsen, Flur 6, Flurstück 37. Gegenstand des Antrages ist der Austausch eines BHKW-Verbrennungsmotors, der Einsatz eines mobilen Separators, der Austausch der Trafostation und die Änderung der Einsatzstoffe sowie der Gaserzeugungsmenge. Die zukünftige Gaserzeugungsmenge beträgt 1.754.487 Nm³ und die zukünftige Gesamtfeuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage (BHKW) beträgt 1.821 kW.

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Anlage, die unter die Nummern 1.2.2.2 und 8.6.3.2 Verfahrensart -„V“- des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) einzustufen ist.

Die Biogasanlage wird den unter Nr. 1.2.2.2. und Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Vorhaben zugerechnet, die beide in Spalte 2 mit einem „S“ gekennzeichnet sind. Demnach wurde für dieses Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung -(„S“)- des Einzelfalls nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 7 UVPG durchgeführt.

Die Bewertung wurde aufgrund der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgenommen.

Die Maßnahmen umfassen vor allem den Austausch von Komponenten und Änderungen im Verfahren, eine weitere Versiegelung von Fläche ist nicht vorgesehen. Aufgrund der bestehenden Hofstelle und der Biogasanlage ist der Bereich bereits jetzt durch Lärm- und Geruchsemissionen vorbelastet. An dieser bestehenden Emissionssituation findet durch das Vorhaben keine bedeutende Änderung statt, da es sich vor allem um einen Austausch von Komponenten handelt, durch den die Emissionen nicht wesentlich erhöht werden.

Das Vorhaben liegt im Europäischen Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ (DE-4415-401). Aufgrund der baulichen Eigliederung in die bereits bestehenden Gebäude und daher keiner weiteren Flächenversiegelung geht von dem Eingriff keine maßgeblich neue Wirkung auf das Vogelschutzgebiet aus. Erhebliche Beeinträchtigungen des Natura-2000-Gebietes im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG lassen sich ausschließen.

Von dem Vorhaben gehen keine Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes aus, da keine Bauwerke errichtet werden sollen. Da keine weitere Flächenversiegelung stattfindet, ändert sich die Menge des versickerten unbelasteten Niederschlagswassers nicht. Umliegende Oberflächengewässer sind nicht direkt betroffen, es findet keine direkte Einleitung statt.

Bei der Realisierung der beantragten Maßnahme werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände für geschützte Tier- und Pflanzenarten nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz nicht berührt.

Unter Berücksichtigung der Größe und der Nutzung natürlicher Ressourcen, vor dem Hintergrund der Empfindlichkeit des betroffenen Gebietes und den möglichen Auswirkungen sind nachteilige Umweltauswirkungen, die wegen ihres Ausmaßes, ihrer Dauer, Schwere und Komplexität oder ihrer Häufigkeit als erheblich zu charakterisieren wären, nicht zu besorgen. Demzufolge sind bei dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten.

Somit sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter der Schutzgebiete nach Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG durch das Vorhaben zu besorgen, so dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich ist.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die gemäß § 5 Abs. 2 UVPG erforderliche Information der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntmachung. Die Entscheidungsgründe liegen beim Kreis Soest, Abt. Bauen, Wohnen und Immissionsschutz, im Dienstgebäude Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, Zimmer 2024, aus und können dort während der Dienstzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Soest

Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: info@kreis-soest.de
Telefon: 02921 30-0
Fax: 02921 30-2945
URL: https://www.kreis-soest.de