Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Schaefer Kalk GmbH & Co. KG, Louise-Seher-Straße 6, 65582 Diez hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung eines bestehenden Kalksteinbruchs („Schneelsberg NO“) nach Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV hinsichtlich der Änderung der Rekultivierungsplanung gestellt.

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), da die Vorhabenträgerin für das Vorhaben nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer UVP beantragt und das Entfallen einer gesonderten Vorprüfung durch die Behörde als zweckmäßig erachtet wurde. Wegen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt und wird mit ausgelegt.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Hessen

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 43.1 Immissionsschutz I

Gießen
Postfach 100851
35338 Gießen
Hessen
Deutschland

E-Mail: poststelle@rpgi.hessen.de
URL: rp-giessen.hessen.de/

Verfahrensschritte

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

19.09.2023 - 20.09.2023

Informationen zum Erörterungstermin

Bekanntmachung_Erörterungstermin_Hengen Nord und Schneelsberg NO ( Bekanntmachung_Erörterungstermin_Hengen Nord und Schneelsberg NO.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

28.02.2023 - 27.03.2023

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung Vorhaben Schaefer Kalk ( Bekanntmachung Vorhaben Schaefer Kalk.pdf )