Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die DeltaPort GmbH & Co. KG beabsichtigt, den Planfeststellungsbeschluss vom 09.10.2019 (Westerweiterung des Hafens Emmelsum) dahingehend zu ändern, dass auf der Geländeauffüllung zwischen 23,60 und 23,90 m NHN eine Deckschicht aus RC-Material eingebaut werden kann. Im Planfeststellungsbeschluss sind die Anforderungen an die einzubauenden Böden in der Geländeauffüllung bis zu einer Höhe von 23,60 m NHN geregelt. Durch die Zuführung der Deckschicht ergibt sich eine Erhöhung von 0,30 m NHN an Boden, die nun mit der Planänderung genehmigt werden soll. Gemäß § 9 Abs.1 S.1 Nr. 2, Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs.1 S.2f. UVPG ist für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien. Maßgeblich ist, ob durch das Änderungsvorhaben zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden, die nach § 25 Abs.2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@brd.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-0 |
Fax: | 0211 475-2671 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
22.10.2024