Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Teilnehmergemeinschaft Lengenfeld wird beim Amt für Ländliche Ent-wicklung Oberpfalz die Genehmigung und Änderung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantra-gen. Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der An-lage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

Falkenberger Str. 4
95643 Tirschenreuth
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@ale-opf.bayern.de
Telefon: +49 9631 7920-0
Fax: +49 9631 7920-601
URL: http://www.landentwicklung.bayern.de/oberpfalz

Datum der Entscheidung

23.05.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

DE Lengenfeld_20240523_UVP_Bekanntmachung ( DE Lengenfeld_20240523_UVP_Bekanntmachung.pdf )