Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Furth im Wald beabsichtigt die Verlegung der vorhandenen Verrohrung des Grabens zum Rappendorfer Bach, der das Grundstück Fl.Nr. 575/1 der Gemarkung Furth im Wald von Nordosten nach Südwesten durchkreuzt. Die neue Verrohrung soll nördlich in der Kötztinger Straße verlaufen, das Grundstück Fl.Nr. 575/1 von Norden nach Süden parallel zum geplanten Drogeriemarkt durchqueren und weiterhin in den offenen Ent-wässerungsgraben im Westen des Grundstückes münden. Der offene Entwässerungsgraben läuft dem im Süden liegenden Rappendorfer Bach zu. Die aktuelle Verrohrung besteht aus einer DN 800SB Leitung mit einem Gefälle von 0,19 % und einer Länge von 102 m. Dies entspricht einer Leistungsfähigkeit von 569 l/s. Durch die Verlegung wird der verrohrte Teil des Grabens auf 121 m verlängert. Das Gefälle verringert sich auf 0,16 %, die Leistungsfähigkeit auf 522 l/s. Die Verrohrung wird weiterhin aus einer DN 800SB Leitung bestehen. Die Verlegung des verrohrten Grabens zum Rappendorfer Bach erfolgt im Zuge von Baumaßnahmen auf den Fl.Nrn. 575/1 und 577 der Gemarkung Furth im Wald (insbesondere Neubau ALDI-Filiale und Drogeriemarkt auf Fl.Nr. 575/1 und Neubau Getränkemarkt auf Fl.Nr. 577).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Cham
Wasserrechtsbehörde
Rachelstr. 6
93413
Cham
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra.landkreis-cham.de |
Telefon: | +49 9971 78-0 |
Fax: | +49 9971 78-399 |
URL: | https://www.landkreis-cham.de |
Datum der Entscheidung
24.11.2022