Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die 1. Planänderung umfasst inhaltlich ein Abgehen von der unter Nebenbestimmung 2.3.6 des Planfeststellungsbeschlusses vom 22. Januar 2018 beauflagten Herstellung von Schnellen/Stillen in Abständen von 25 m. Stattdessen ist eine variable Anwendung des Gestaltungsmittels der Schnellen/Stillen im Rahmen der Renaturierung des Gickelsbergbachs und des Rossendorfer Wassers vorgesehen, da die in Nebenbestimmung 2.3.6 vorgesehene Renaturierung nicht dem aktuellen Gewässertypen entspricht. Zudem sollen die Schnellen nicht mehr mit dem Ausmaß an Hartsubstrat, wie im Planfeststellungsbeschluss festgesetzt, ausgeführt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Dienststelle Chemnitz
Landesdirektion Sachsen
Abteilung 3 - Infrastruktur
Referat 32 - Planfeststellung
Altchemnitzer Straße 41
09120
Chemnitz
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Datum der Entscheidung
25.07.2024